FAQ's

Alle gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen.

 

In der Tiefgarage stehen begrenzte Parkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt befindet sich in der Dachauer Str. 5. Bitte bringen Sie Ihren Parkschein mit in die Praxis. Wir entwerten ihn für Sie. So ist das Parken für die Dauer der Behandlung für Sie kostenlos.

 

Ja, ab dem Erdgeschoß. Es befindet sich ein Aufzug mit Rampe im Treppenhaus. Auch die Praxisräume sind barrierefrei.

 

Bitte sagen Sie Ihre Termine für die Zahnreinigung sowie längere Behandlungstermine bei Ihrer Zahnärztin rechtzeitig, d. h. 24 h vorher ab, da sonst ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden kann.

 

Wir sind eine Bestellpraxis, weshalb Sie bei uns meistens keine langen Wartezeiten haben. Bitte entschuldigen Sie, wenn es trotz eines Termins doch einmal länger dauern sollte. Dies versuchen wir immer zu vermeiden, lässt sich jedoch manchmal wegen hohen Aufkommens an Schmerzpatienten oder Notfällen nicht vermeiden.

 

Falls eine gewählte Leistung kostenpflichtig sein sollte, werden wir Sie darüber immer rechtzeitig informieren. Schmerzbehandlungen sind immer vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt. Wenn Sie sich aber, z. B. bei der Füllungstherapie oder der Wurzelbehandlung, für eine bessere Alternative, als die von der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehenen Versorgung entscheiden, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag von uns. Die Zahnreinigung muß nach wie vor privat bezahlt werden, auch wenn bereits einige Krankenkassen Zuzahlungen leisten. Darüber geben wir gern Auskunft. Für Zahnersatz entstehen immer Kosten (Ausnahme Härtefälle). Die Zuzahlungen für Zahnersatz sind sehr unterschiedlich, je nachdem welche Versorgungsart Sie gewählt haben. Dafür wird immer zuerst ein Heil- und Kostenplan erstellt, der von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Wir erläutern Ihnen ausführlich alle eventuellen Kosten, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Für Privatversicherte hängen die Kosten stark von den gewählten Tarifen ab. Sie erhalten auch hier einen Kostenvoranschlag, der ggf. zuerst bei der privaten Versicherung zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden kann.

 

Wir versuchen immer einen Stammbehandler für jeden Patienten beizubehalten, damit häufige Wechsel vermieden werden. Bei der Terminvergabe können Sie sich Ihre Zahnärztin aussuchen. Allerdings kann es bei speziellen Terminwünschen zu längeren Wartezeiten kommen oder dass Sie, z. B. als Schmerzpatient, ohne festen Termin bei einer anderen Zahnärztin als Ihrer Gewohnten behandelt werden.